Obduktionsbericht

  • Hallo,


    Aufgrund der unklaren Todesursache meiner Mutter wurde eine Obduktion angeordnet und durchgeführt.


    Das ist jetzt ca. 3 Wochen her. Habe ich als Tochter das Recht, die Todesursache zu erfahren? An welche Stelle muss ich mich wenden? Ich habe bereits bei der Kripo angerufen, da wurde mir gesagt, dass Angehörige keine Ergebnisse der Obduktion erhalten.


    Finde das ein bisschen merkwürdig. Ich muss doch wissen woran meine Mutter gestorben ist.


    Liebe Grüße

  • Hallo,

    es ist keine Verbindliche Aussage vom mir, da ich kein Anwalt bin, aber ich habe ähnliche Situation wie Du.


    Die Vorgehensweise bei uns ist, dass wir ein Erbschein beantragt haben, dass wir die rechtmäßigen Erben sind.

    Erst mit Erbschein bekommen wir Zugange zu den Arztbriefen und den Todesschein, da wir auch sehr im Umklaren sind, bis heute was genau die Todesursache war und was in den letzen Tagen mit unserer Mutter genau passiert ist im Krankenhaus.


    Deswegen würde ich Dir empfehlen, dass Du bei der zuständige Ärztekammer anrufst und dort nachfragst, wie das vorgehen ist, da es von Bundesland zum Bundesland unterschiedlich geregelt ist, oder wenn Du Rechtsschutzversicherung hast, mit Telefonauskunft von einem Anwalt, diesen kontaktierst und nachfragst.


    Ich habe mich entschieden, dass ich genau wissen will, was mit meiner Mutter passiert ist. Es gibt Menschen, die sagen, sie wollen es nicht wissen, das akzeptiere ich. Ich bin eher so, dass ich genau wissen möchte um für mich auch zu erfahren ob alles so richtig gemacht wurde und das wichtigste ist, ich möchte wissen, ob meine Mutter zum Schluss leiden musste.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg und würde mich freuen, wenn Du uns berichtest, ob Du Auskunft erhalten hast.


    Liebe Grüße

    Marek Jan

  • Hallo,


    ich habe erstmal nächste Woche vor, bei unserem Hausarzt anzufragen, ob der evtl. an den Bericht kommen kann.


    Für mich steht es auch fest, dass ich es wissen muss. Vorher kann ich wohl damit nicht abschließen. Unter anderem könnte ja auch eine Erbkrankheit dahinter stecken, was für die Kinder und Nachkommen relevant sein könnte.

    Zudem lässt mich der Gedanke auch nicht los, dass sie im Krankenhaus einfach in ein Einzel-Patientenzimmer gesteckt wurde, obwohl eigentlich auf die Intensivstation gehört hätte. Dann wäre ihr Tod unbegründet gewesen, und es hätte nicht so kommen müssen. Darüber zerbreche ich mir jeden Tag den Kopf. Allein das macht mich schon wahnsinnig, da werde ich wahrscheinlich in 10 Jahren noch drüber nachdenken, wenn ich das Ergebnis nicht erfahre.


    Ich finde es eine Sauerei, dass Angehörige die Todesursache nicht erfahren, wenn schon eine Obduktion durchgeführt wurde. Wie soll man ohne Gewissheit damit abschließen?

    Wenn meine Mutter Vorerkrankungen gehabt hätte oder einfach alt gewesen wäre, dann hätte ich vielleicht anders gedacht. Aber sie war erst 55 und augenscheinlich kerngesund. So kann ich es jedenfalls nicht im Raum stehen lassen.

  • Oh man, ist das alles kompliziert :rolleyes:


    Also müsste ich mich quasi an die Klinik wenden, in der die Obduktion durchgeführt wurde, und da Akteneinsicht einfordern? Oder in dem Krankenhaus, in dem sie gestorben ist? Der Hausarzt scheint ja wohl auch schwierig an den Bericht zu kommen.


    Und woher wollen die dann wissen, ob meine Mutter der Akteneinsicht zugestimmt hätte? So ein Blödsinn...

  • Hallo,

    steht aber dabei:


    Erben und nahe Angehörige

    Im Hinblick auf die Erben und nahen Angehörigen besteht seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes zum 26.2.2013 eine ausdrückliche Regelung in § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach muss ihnen der Arzt Einsicht in die vollständige Patientenakte gewähren..........


    Für nahe Angehörige – darunter versteht man Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Enkel – ist das Einsichtsrecht an das Bestehen immaterieller Interessen gekoppelt. Dazu zählt die Klärung des Vorliegens einer Erbkrankheit.......

    Das drunter würde ich jetzt nicht so eng nehmen, mit der Einwilligung. Denn es ist ja Begründet warum Du die Akten einsehen möchtest....

    Laut unseren Anwalt spielt Einwilligung keine Rolle, da denke ich wird es bei Dir, da Begründet ist warum, auch keine Rolle es spielen.


    Des Weiteren muss das Krankenhaus, wo sie verstorben ist ein Bericht an den Hausarzt senden.

    Aber Auskunft kann nur das Institut geben wo die Autopsie gemacht worden ist, das steht dann aber auch in den Bericht, wohin deine Mama gebracht worden ist.


    LG

    Marek Jan

  • Hallo,


    danke, das hat mir schonmal etwas weitergeholfen.


    Von unserem Hausarzt habe ich eine Kopie des Krankenhausberichtes bekommen. Da steht drin, was alles untersucht wurde und dass sie letztendlich tot im Bett aufgefunden wurde. Dass die Todesursache ungeklärt ist und deshalb die Staatsanwaltschaft informiert wurde und der weitere Verlauf abzuwarten ist.


    Ich weiß aber, in welcher Klinik sie obduziert wurde. Ich werde mich wohl da mal kundig machen.


    LG

  • hallo ,


    ich habe grade diesen Bericht gelesen und habe auch so etwas ähnliches erlebt.

    Als mein Mann starb wurde eine Obduktion gemacht weil die Todesursache unklar war.

    Ich selbst habe diesen Bericht nicht automatisch bekommen sondern sollte , wenn ich gewollt hätte zur Staatsanwaltschaft gehen und mir Einblick verschaffen.

    Weil mir dies aber zu kompliziert war und ich überhaupt nicht in der Lage war mich mit Fremden Menschen auseinander zusetzen beauftragte ich einen Rechtsanwalt , der damals schon 500 Euro dafür verlangt hat weil ich keine Rechtsschutzversicherung hatte .

    Ich musste ca sechs Wochen warten , weil es feingewebliche Untersucherungen gab , die längere Zeit brauchten um ausgewertet zu werden.

    Dann kam der Bericht und ich habe kaum etwas verstanden weil alles in lateinisch verfaßt wurde, aber mit diesem bericht war dann klar , das kein Fremdverschulden vorlag.


    Als mein Sohn vor 4 Jahren starb , wurde sein unerklärlicher Tod damit abgetan das er natürlich gewesen wäre . Was heißt natürlicher Tod , wenn man grade 39 Jahre alt ist , sportlich und immer fit war. Wir sollten die Obduktion selber zahlen und dann wollte seine Ehefrau das nicht zulassen .

    Mir geht es wie dir....ich weiß bis heute nicht woran mein Sohn sterben musste und das wird mich Zeit meines Lebens beschäftigen .

    Ein Arzt sagte mir ....: Was würde es am Ergebnis ändern , ihr Sohn bleibt tot !

    Ich denke doch das es etwa ändern würde.......diese Ungewissheit das es hätte verhindert werden können , wäre evtl gemindert.

  • Dankeschön.


    Es tut mir sehr Leid, dass dein Mann und dein Sohn nicht mehr bei dir sind. Das Leben ist nicht fair.


    Natürlich macht das Wissen um die Todesursache niemanden mehr lebendig. Aber nach meinem Empfinden alles ein Stück weit verständlicher und damit erträglicher. Besonders wenn ein geliebter Mensch in jungen Jahren gehen muss, ohne Krankheiten, von heute auf morgen - dann bleiben viele Fragen offen, die einem ständig (wahrscheinlich lebenslang) im Kopf herum geistern.


    Als du den Bericht dann hattest, wer hat ihn dir dann 'übersetzt'?

    Ich habe mich auch dazu entschlossen, Klarheit haben zu wollen, um selbst zur Ruhe zu finden. Zum einen auch um Fremdverschulden, zum anderen vererbbare Krankheiten auszuschließen. Wenn es nicht anders möglich ist auch über den Rechtsweg.

  • Hallo , liebe Cheesecake



    damals gab es ,...jedenfalls für mich noch kein Internet sondern nur ein Lekikon.

    Ich wühlte mich durch und kam dann selber zu dem Schluß, das er an einer Vergiftung durch Tabletten gestorben ist. Sein Körper hat diese nicht vertragen und mit einem Kreislaufkollaps reagiert ...... er war zu diesem Zeitpunkt nicht allein, zwei seiner besten Freunde waren dabei und sie dachten er würde schlafen wollen und ließen ihn allein . Deshalb musste ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden...die beiden Freunde standen unter Tatverdacht .

    Bei meinem Sohn hätte auch eine Oduktion gemacht werden müssen , doch zu diesem zeitpunkt hätte ich nicht darum kämpfen können oder mich mit meiner Schwiegertochter anlegen wollen ,

    Noch heute kann ich den Tod meines Sohnes nicht fassen und wünschte wie wir alle uns wünschen , das unsere Lieben zurückkommen mögen ......das er einfach vor der Tür steht .


    einen lieben Gruß und hoffentlich bald Erfolg wegen der Unterlagen

    Heidi

  • Hallo Cheesecake,


    eine Obduktion kann durchaus zu dem Ergebnis führen, dass die dabei "vorgefundene" und damit festgestellte tatsächliche Todesursache nicht mit der dahin "Vermuteten" übereinstimmt. Mithin dass, ein die Obduktion auslösendes "Auffälligkeitsmerkmal" (~ meist Ausschluss sog. Fremdeinwirkung u.a.) sich als nicht haltbar erweist und/oder gar gänzlich entfällt.


    Ein erst allgem. Beispiel:

    Schußverletzungen - hier: drei Einschüsse - da kann es durchaus sein, dass der "herznahe-Einschuß" (von vorne, Brust) und damit der, welcher dem Augenschein nach der Warscheinlichste in der Reihe war, eben nicht unmittelbar zum Tode geführt hat, da er vllt. vom Sternum oder einem Rippenfragment um Millimeter abgelenkt wurde ... der "eher unauffällige" wirkende Einschuß gut 3 cm unterhalb der Nabel-höhe (Unterbauch) jedoch, hat wichtige und große Blutgefäße dort zerstört - totesursächlich war - nach der Eröffnung des Bauchraumes - der massive Blutverlust > inneres Verbluten - der Vollständigkeit halber: der dritte "Treffer" war trotz erheblicher äußerer Verletzungsmuster, nur ein oberflächlicher Streifschuß (Schulter fragment., links);


    Konkretes Beispiel zur Ausgangsfrage:

    männl. Toter, 42 Jahre (lt. PersA.), alleine lebend, tot in seinem Haus (Einzelstand, nächster Nachbar, 3 Gehminuten entfernt) aufgefunden, Leichnam war zum Auffindezeitpunkt bereits stark mumifizerit und teilweise - in Vermutung (z.Bsp. Ratten, Wachbären etc.) durch Tierfraß - nicht mehr vollständig;

    Histolog./radiol. u.a. Gewebeuntersuchungen haben zu keinen brauchbaren Ergebnissen in Bezug totesursächlicher Umstände geführt > z.Bsp. Alkohol-/Tabletten-/Drogen u.a. Vergiftung(en) - keine offensichtl. Erkrankungsauffälligkeiten - keine PatientenVita - keine feststellbaren Stich-, Hieb- und/oder Schußverletzungen - keine weiteren äußeren Verletzungsmerkmale zum vermutetenen Todeszeitpunkt, etc. - Innenorgane, soweit noch vorhanden, im üblichen unauffällig;

    Da der Auffindeort des Leichnams sein Bett war, muß, da alle anderen "brauchbaren Indizien" fehlten, davon ausgegangen werden, dass ihn der Tod, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich als plötzlicher Herztod im Schlaf, von dieser Welt genommen hat - genauer ging's nicht - Tierfraß ...

    In diesem Falle, war die staatsanwaltschaftlich (GER/Ö/CH) üblich angeordnete Obduktion - ohne Befund > auf einen gewaltsam/dritterseits herbeigeführten Tod, wie auch einen dahin vllt. noch in Betracht kommenden "versteckten" Suizid.


    Ein Befund war es dennoch ... eben nur ohne den Ergebnisnachweis auf ein nachweislich unnatürliches Ableben.


    Nils

  • Cheesecake


    Hallo Cheesecake,


    erst noch - Dir, liebe Cheesecake, mein aufrichtiges Beileid zum Heimgang deiner Mutter.


    Es ist in diesem Zusammenhang sehr bedauerlich, dass gerade dir, als nächster Angehörigen dann auch noch solches "Ungemach" (wie von dir berichtet) widerfährt.


    Mit Sicht auf das bisherige Verhalten all derjenigen, mit denen du diesbsezüglich (nachfragend/klärend) Kontakt aufgenommen hattest und unisono offensichtlich nur gegen "Mauern" läufst ... nur zu verständlich, dass man sich in solcher Situation mehr als unverstanden fühlt, sich bisweilen alleine gelassen vorkommt.


    (M)Ein Versuch, auf deine eigentliche Frage im Eingangspost zu antworten.


    Zitat

    Aufgrund der unklaren Todesursache meiner Mutter wurde eine Obduktion angeordnet und durchgeführt.


    Wie du in einem Folgepost (oben) ferner ausführst, hat die zuständige Staatsanwaltschaft das (Ermittlungs)Verfahren an sich gezogen.

    D.h. die Staatsanwaltschaft (StA) ist damit "Herr des Verfahrens". Alle Ergebnisse laufen dort "zentral" zusammen.

    Auskünfte über den Stand des Verfahrens, respektive über von dir nachgefragte Ergebnisse z.Bsp. der Obduktion, gibt dir nur die StA selbst.


    Die "Auskunft der Kripo" ist -leider- erstmal verfahrenstechnisch richtig.

    Angehörigen gg.über könnte man m.E. da aber durchaus "wohlwollender" und mit mehr Rücksichtnahme auf die unmittelbaren Gefühle reagieren ... d.h. mind. die Auskünfte, welche ich dir hier schreibe - hätte dir die Kripo durchaus und problemlos auch geben können (!)


    Du wirst aber wahrscheinlich nicht umhinkommen, über einen geeigneten Rechtsanwalt (RA z.Bsp. für Zivil- u. Strafrecht) zu versuchen, Einsicht in die Ermittlungsunterlagen (z.Bsp. Obduktionsbericht u.a.) zu bekommen, bzw. mind. den derzeitig aktuellen Stand der Ermittlungen zu erfahren.

    D.h., ob die StA geneigt ist ein "Verfahren" überhaupt (weiter)zuführen oder dieses "mangels hinweisender Indizien" event. auch einstellt.

    Das wäre so mal der "offizielle Weg" ...

    Wenn du dich und/oder ein weiterer Angehöriger vllt. in der Lage (nervlichen) Verfassung siehst - "Versuch macht kluch".

    Telefon zur Hand und die zuständige StA anrufen (!) Sich event. erst noch zum "ermittelnden StA" erfragend rantasten - und mit ihr/ihm gleich verbinden lassen.

    Der StA kann dir dahin - zum Erreichen deines Kenntnisziels und deiner Nachfrage - unmittelbar die richtige Auskunft und gg.falls auch wichtige Hinweise für ein weiteres Vorgehen deinerseits kurz mitteilen ...

    ... also das, wäre so eigentlich grundsätzlich möglich.


    Für den Fall, dass ein "Verfahren" tatsächlich (noch) läuft und weitere Ergebnisse zu erwaten wären, bestünde für Dich, bzw. weitere Angehörige (~potentielle Erben/Erbengemeinschaft) u.U. die rechtliche Option als sog. "Nebenkläger" dem Verfahren beizutreten ... dazu bedarf es i.d.R. eines Rechtsanwalts.


    An "betroffene" (in den Fall involvierte) Behandler (~Ärzte/Mediziner) brauchst du dich im Moment wohl eher nicht zu wenden.

    Die geben sehr wahrscheinlich (wenn überhaupt) nur die Pauschalantwort: "... da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, würde "Sie/Er" keine Auskünfte erteilen ... man sollte sich doch an die zuständigen Stellen wenden ..."

    > Der Klassiker - zu deutsch.


    Zugegeben - alles nicht sehr erbauend, da mit einem gewissen "belastenden Aufwand" verbunden.

    Wie gesagt, auf einen Versuch käme es vielleicht an ... zeigt dessen Ergebnis (positiv, wie event. negativ) event. dennoch einen richtungsweisenden Weg für ein künftiges (zielgerichtetes) weitere Vorgehen/Verhalten für einen selbst.


    Ich wünsche Dir dahin jedenfalls die notwendige Kraft und Überzeugung, wie im Ergebnis selbst > viel Erfolg (!)


    Nils

  • Cheesecake


    Hallo Cheesecake,


    Danke für Deine diesbezgl. Rückmeldung.


    Bleibt zu hoffen, dass Dir eine umfängliche Akteneinsicht gewährt wird ... und dass dies den Obduktionsbericht mit einschließt.


    In diesem Zusammenhang kann es durchaus sein, dass man dir tatsächlich "nur Einsicht" gewährt, d.h. eine mögliche Kopie (ganz und/oder nur Teile davon) v.a. des Obduktionsergebnisses, wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit verweigern.


    Solltest du selbst über keinerlei (fach)medizinische Kenntnis (Med.Studium, Med.Fachausbildung, u.a.) verfügen - vllt. folgender Ratschlag:

    Bitte in diesem Falle darum, dass du dir entspr. "Mitschriften" (~Notizen) dieser wichtigen medizinischen Ergebnisse machen kannst.

    Damit dir eine entspr. "Übersetzung" all' der dort verwendeten Fachtermini im Anschluß möglich ist, um einen solchen Obd.Bericht (also mind. das Ergebnis!) für sich verifizierend und verständlich einordnen zu können.


    PraxisTipp: meist befindet sich das Obd.-Ergebnis separiert in einem zusammenfassenden Absatz entweder als "ZielErgebnis" (~SchnellErfassung/-Übersicht) gleich zu Beginn des dann weiteren ausführlichen Einzelheitenberichtes gelistet - oder, wie zu erwarten, erst auf einer der letzten Seiten dieses Obd.Berichtes.


    Abschließender Hinweis

    Obd.Berichte enthalten oftmals aus rein dokumentarischen Absichten/Gründen auch Fotos (vom Körper des Verstorbenen) und/oder auch Detailaufnahmen (Verletzungsmuster, Organdarstellungen u.a.)

    ... sind solche "Doku-Fotos" nicht in den Bericht integriert, befinden sie sich meist in einem zusätzl. Anhang.


    Für trauernde Angehörige ist das u.U. eine v.a. mental sehr große Belastung - dies sollte man vllt. VOR EINSICHTNAHME (in den Obd.Bericht) unbedingt noch beachten.


    Dies stellt aber bitte keinen Grund dar, sich der bisher gewünschten Einsicht in solche Unterlagen, deshalb zu entziehen (!)

    Es ist alles "menschlich" ... die Darstellung(en) selbst nur rein sachbezüglich.

    Und wie bereits (eben) geschrieben > meist sind die Fotos, wenn denn welche vorliegen, eben inhaltlich eines "Anhangs" ... den kann man - mit jetzigem Kenntnisstand - bei Bedarf entspr. "umgehen" (~eben nicht reingucken).


    Ich hoffe, die StA entspricht - nunmehr auch zeitnah, auf Grund deines schriftl. Gesuchs (~Antrag) - deiner Bitte und gewährt Dir die AktenEinsicht.

    Dahin drücke ich dir erst mal auch die Daumen :thumbup:


    Alles Gute für dich

    LG - Nils