das erbe ???

  • allso die kinder und ich weil svea noch zu klein ist müssen wir das erbe ablehnen jetzt ist es so durch die abwackpremie wollte seine jüngste ein auto haben allso ist ihr papa mit ihr auf die suche und haben ein tolles gefunden

    jetzt meine frage achtung

    opa ist der geldgeber
    papa ist der käufer
    tochter fahrer
    papa ist versicherungsnehmer heist das so allso steuer und versicherung


    heist das das dieses auto in dei erbmasse mitreingeschmissen wird
    und das jenny schulden bezahlen muss auch wenn das auto in erbmasse miteinfliest

    weiss ds jemand hab grad einen riesenschock bekommen jetzt hat sie mir angedroht hmm sollte das auto auch drinn sein dann wird sie einen airbagtest machen ok abhalten kann ich sie nicht aber hat das konsequenzen ?? boah mann man kommt nie zur ruhe echt schlimm

    LG Bine

  • Liebe Bine,


    offen gestanden verstehe ich deinen Beitrag nicht... Wer ist Jenny, wer ist Svea? Wir kennen ja hier deine Familienverhältnisse nicht. daher fällt ein vernünftiger Rat schwer.


    Vielleicht erklärst du uns bitte nochmals im Detail, wie alles zusammenhängt.


    Wer ist Erblasser?
    Wer sind die Erben?
    Gibt es ein Testament?
    Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?


    Ganz grundsätzlich und losgelöst vom Einzelfall: Beim Fahrzeug geht es darum, wer im KFZ-Schein als Eigentümer steht. Wenn der Erblasser der Eigentümer ist, fällt das Auto natürlich in die Erbmasse.


    Was ist das mit dem Airbagtest???? Ich hoffe, nicht das, was ich vermute...


    So und jetzt bitte nochmals ganz langsam und in Ruhe uns alles erklären, ja? Danke!


    Liebe Grüße,
    borealis

  • Liebe Bine,


    ich habe den Eindruck, dass es dir gar nicht gut geht und die Dinge über dir zusammenstürzen - bitte entschuldige, wenn ich dir mit dieser Vermutung zu nahe treten sollte.


    Wenn das so ist, ist das in einer Trauersituation völlig verständlich und irgendwann hat fast jeder hier mal vor einer solchen Situation gestanden und fühlte sich wie erschlagen.


    Damit dir aber jemand aus dem Forum vernünftig helfen und Rat geben kann, braucht es ein paar klare Fakten. Daher hatte ich meine wichtigsten Fragen in meiner Antwort an dich gestelllt.


    Wenn du magst, schreib uns einfach diese Fakten kurz auf - ich bin sicher, hier im Forum bekommst du bis zu einer gewissen Grenze immer einen guten Rat. Was darüber hinaus geht, gehört dann in die Hände von Fachleuten. Aber in vielen Dingen hilft ja schon der gegenseitige Austausch.


    Alles Liebe dir und deiner Familie in dieser schwierigen Lage,
    borealis

  • klar du hast schon recht borealis
    aber ich war leider noch nie gut dinge gefühle richtig auszudrücken


    peter hat aus seinen vorherigen ehen 2 mädchen gehabt jenny 23 und michelle 32 jahre
    wir also peter 53 jahre und ich 31 jahre haben aus unserer 7 jährige beziehung unsere kleine kröte svea sophie 3 jahre dann gibt es noch meine kinder aus meiner geschiedene ehe tamara 13
    marvin 10 und alina 9
    dann gibt es noch peter´s mutter und ihren lebensgefährten ich hab oben opa geschrieben er ist für svea ihr opa

    und der lebensgefährte hat das auto bezahlt
    peter hat den kaufvertrag unterschrieben steuern und versicherung läuft über ihn
    und jenny fährt das auto bezahlt steuern und versicherung



    so ich hab wohl auch lange gebraucht bis ich es ok fand aber ich denke ehr durch meinen versauten tag gestern hab ich es einfach nicht hinbekommen
    selbst für mich hört sich das recht passabel an ich hoffe es ist in ordnung


    Bine

  • Liebe Bine,


    ganz wunderbar, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Jetzt wird's klarer.


    Ich nehme mal an, dass es kein Testament gibt. Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Hier kannst du darüber nachlesen - ich finde es auch für uns Laien als Einführung in das Thema gut verständlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge


    Zum Auto: Es bleibt dabei - es zählt, wer im KFZ-Brief steht. Auch für die KFZ-Steuer ist das das Einzige, was zählt. Bei der Versicherung kommt es nur darauf an, ver den Vertrag abgeschlossen hat. Wer im Familienverbund die Steuer und Versicherung tatsächlich bezahlt, ist unerheblich. Das Auto gehört also in die Erbmasse.


    Du hattest geschrieben, dass der Opa das Geld für den Kauf gegeben hat. War das ein Geschenk oder möchte Opa das Geld zurückhaben? Falls Opa einen Kredit gegeben hat, hat er Anspruch auf die Rückzahlung. Diesen Anspruch hat er gebenüber dem Kreditnehmer bzw. dessen Erben. Gibt es in diesem Fall darüber eine schriftliche Vereinbarung?


    Liebe Grüße,
    borealis

  • hallo borealis


    hmm ob es einen vertrag gab kann ich dir jetzt nicht sagen aber jenny mus den betrag mon. bei ihm abgeben da wir auch probleme mit der abwackprämie allso autohaus hatten ist das alles beim anwalt gelandet und hmm wieviel waren es damals 2500 euro??? auch die muss sie nun mon. zurückgeben ich weis alles etwas verworen aber ich les mich mal durch

    vielen dank für deine hilfe

  • Hallo Bine,
    laut deinem Profil warst Du nicht verheiratet. Wie es in solch einem Fall mit dem Erben aussieht, kann ich nicht sagen. Ich möchte Dir aber empfehlen, unbedingt einen Anwalt aufzusuchen. Als mein Mann verstorben ist, lag auch kein Testament vor. Ich erbte also zu gleichen Teilen mit seiner Tochter aus erster Ehe. Diese war der Meinung, sie kann sich am Tod ihres Vaters bereichern. Noch vor der Beerdigung erhielt ich Post von ihrem Anwalt. Es ist schon schlimm genug, dass der Partner nicht mehr da ist. Mann kann sich auf nichts konzentrieren und dann wirst du noch mit soetwas konfrontiert. Wie gesagt, suche dir einen Anwalt deines Vertrauens und du kannst sicher sein, es kümmert sich jemand darum, der Ahnung hat.


    Ich wünsche Dir für die kommende Zeit viel Kraft.


    leise Grüße Kerstin

  • Dem Rat kann ich mich nur anschliessen.
    Wenn ihr nicht verheiratet wart, exisiterst du erb-rechtlich nämlich nicht. Wenn dein Partner Kinder aus 1.Ehe und Kinder mit dir hat, wird's kompliziert. Im Zweifel also professionelle Hilfe suchen.


    Das erste Beratungsgespräch beim Anwalt kostet übrigens nicht die Welt und ist - damit man aus Unkennntis schlimme Fehler vermeidet - gut investiertes Geld.