Für Peter 
Seiner Familie wünsche ich 
Für Peter 
Seiner Familie wünsche ich 
Ein stiller Gruß für deine Familie 
möge diese helle
zum heutigen Gedenktag für deine Vanessa leuchten
Ein stiller Gruß
Krümel
Nochmals vielen Dank Kalberlah.
Ich werde nun doch meine Betreuungsverfügung neu aufsetzen und ALLES genau darin beschreiben. Du hast mir mir deinen Antworten sehr viel geholfen.
Ich werde dann eine Kopie meiner Hausärztin geben ( sie möchte unbedingt eine Kopie haben ).
Ich glaube, dass ich heute Nacht etwas ruhiger schlafen kann und bedanke mich sehr herzlich bei dir.
Liebe Grüße
Krümel
Hallo Kalberlah,
ich danke dir für deine Antwort.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass meine Lebensgefährtin einzelne Vollmachten bereits hat ( Konto, Verkehrsamt usw. ). Sie ist auch Diejenige, die in meiner Patientenverfügung benannt ist und im falle des Falls die Vorsorgevollmacht hat.
Muss ich noch zusätzlich schriftlich darin erwähnen, dass sie die gesetzliche ( was auch immer diese beinhaltet )Vollmacht hat? Ich bin immer davon ausgegangen, dass die reine Vorsorgevollmacht ausreichen würde.
Hat diese Verfügung etwas mit einem,vom Amtsgericht ausgestellten, Betreuerausweis zu tun? Oder würfel ich da jetzt etwas durcheinander?
Ich bin seit gestern total verunsichert, was meine eigene Patientenverfügung betrifft. Ich habe sie vor einigen Monaten verfasst und kann sie jetzt zerreißen und neu schreiben!?
In der Zeitschrift meiner Krankenkasse, die ich gestern im Briefkasten hatte, habe ich gelesen, dass eine Patientenverfügung am besten HANDSCHRIFTLICH verfasst werden sollte, worunter der behandelnde Hausarzt und die von mir benannte Vertrauensperson unterschreiben sollte. Ein Notar wäre überflüssig, zumal eine notarielle Beglaubigung nicht nur Geld kostet, sondern auch im Ernstfall keine Aussagekraft hätte. Weiterhin, und das ist das Schlimmste für mich, könnte im Ernstfall der Arzt die Anwendung der Verfügung verweigern, wenn er Diese nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Somit müsste der Bevollmächtigte in diesem Fall DOCH vor Gericht meinen Willen erklären bzw. um dessen Durchsetzung kämpfen. Warum soll ich mir die Mühe machen, wenn sie letztendlich umsonst sein könnte. Meine Hausärztin erwähnte beim letzten Besuch etwas ähnliches, dass nämlich trotz vorhandener Verfügungen dagegen entschieden wurde.
Jetzt bin ich hin und her gerissen und verstehe die Welt nicht mehr. Was ist überhaupt der Unterschied zwischen "Vollmacht" und "Betreuungsverfügung"? Ist eine Vollmacht nur über das Amtsgericht erklärt???
Außerdem kann ich selbst gar nicht mehr mit der Hand schreiben. Eine Ansichtskarte ausfüllen, geht gerade noch, aber eine Patientenverfügung besteht ja bekanntlich aus mehreren Sätzen bzw. Stichpunkten. Das schaffe ich gar nicht mehr, weil meine Feinmotorik versagt und mein Schriftbild letztendlich kaum noch lesbar ist. Wie sieht das denn dann aus?
Hat jemand von euch vielleicht einen Rat, wie ich mich da am besten verhalten soll bzw. ob ich nicht doch am PC eine Verfügung erstellen und diese dann ausdrucken kann, sodass ich, die benannte Bevollmächtigte und mein Hausarzt dann nur noch unterschreiben brauchen?
Liebe Grüße
Krümel
Für deinen Opa soll diese
ewig leuchten
Für Frank
ein stiller Gruß
Für deinen Freund 
und für dich
liebe Melli
Für Hendrik soll diese
leuchten
Für Romy
Ein Stiller Gruß
Für deinen kleinen Stern brennt diese 
Ich wünsche dir viel kraft.
Ein stiller Gruß
Krümel