Wenn die Ehe unter einem Jahr war und keine besonderen Umstände geltend gemacht werden können, gilt das als Versorgungsehe und die Rentenversicherung zahlt dann nicht.
Mit folgenden besonderen Umständen hast du gute Karten vor Gericht.
Insbesondere folgende "besonderen Umstände" sprechen gegen eine Versorgungsehe:
- Plötzlicher unvorhergesehener Tod des Versicherten (z.B. Arbeits-, Verkehrsunfall, Verbrechen, Infektionskrankheit)
- Die Heirat erfolgte zur Sicherung der erforderlichen Betreuung/Pflege des ständig auf Pflege angewiesenen Ehegatten, und der Tod des Ehegatten war bei der Eheschließung auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.
- Die tödlichen Folgen einer Krankheit waren bei der Eheschließung nach ärztlicher Auffassung nicht zu erwarten.
- Nachholung einer gültigen deutschen Trauung durch hier in ungültiger - nach ausländischem Recht gültiger - Ehe lebend Ausländer.
- Die Ehegatten hatten gemeinsame Kinder.
- Die Witwe erwartet ein Kind des verstorbenen Versicherten.
- Die Witwe/der Witwer erzieht ein minderjähriges Kind des/der Verstorbenen.
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstip…ch-kurzer-ehe_003808.html