Beiträge von *MarekJan*
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Hallo,
wenn die Erben ausgeschlagen haben, ist es in der Regel so, dass der Vermieter, falls nicht anders von Gericht beauftragt nach gewisser Zeit die Gegenstände "verwerten" darf für offen stehende Mieten usw.
Aber es ist sehr schwer zu sagen, weil es sich um ein WG Zimmer handelt.
Hast Du oder jemand aus deiner Familie der Rechtschutzversicherung mit Jura-Telofonberatung hat? Da kann Dir ein Fachanwalt mehr dazu sagen.
Von meine Bekannten die Mama hat sich das Leben genommen, sie hat die Erbschaft ausgeschlagen, trotzdem hat die Kripo Ihr erlaubt aus der Wohnung einige persönliche Gegenstände, wie Bilder usw. mitzunehmen.
Aber verbindlich wird Dir da nur das Gericht oder Anwalt nur weiterhelfen können.
Leisen Gruß
Marek Jan
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