• Hallo Zusammen,


    wieder mal ein Thema von mir, was mir Bauchschmerzen und schlaflose Nächte bereitet...


    Meine Mama ist ja letzten Monat gestorben. Sie lässt zurück: einen Ehemann, zwei Kinder, ein Enkelkind, eine Mutter und zwei Brüder.

    Ich bin davon ausgegangen, dass der Ehemann automatisch alles erbt, aber das ist wohl nicht so. Ein Testament gab es wahrscheinlich nicht.


    Meine Fragen:

    1) Wie ist der Werdegang, wenn ich das Erbe nicht ausschlage? Bekomme ich Post vom Amt? Eine Ladung?

    2) Wie wird der Wert des Erbes ermittelt? Meine Eltern hatten alle Konten etc. gemeinsam. Nur im Grundbuch des Hauses stand meine Mutter nicht.

    3) Muss mich mein Vater dann entsprechend auszahlen? Wer überprüft ob Geld geflossen ist?

    4) Wenn ich mein Erbe ausschlage, was passiert mit meinem Anteil?

    5) Inwieweit ist ihre Mutter erbschaftsberechtigt?


    Da ich bisher nicht wusste, dass ich hier etwas unternehmen muss, bin ich schon ein paar Tage über der 6 Wochen-Frist. Eigentlich will ich nichts vom Erbe haben, das Geld sollte eigentlich bei meinem Vater bleiben. Was muss ich jetzt tun?

  • Hallo Cheesecake,

    als mein Vater starb, wurde ich von Gericht angeschrieben. Aber auch dein Vater kann ein Erbschein bei Amtsgericht wo deine Mutter lebte beantragen, oder Du. Das Amtsgericht hat dann ein Nachlassgericht.

    Dein Vater muss Kontoauszüge und so weiter vorlegen, Immobilien müssen bewertet werden.

    Dein Vater Erbt 50 %, die beiden Kinder je 25 %

    Dein Vater muss Dich nur auszahlen, wenn Du dadrauf bestehst, ansonsten wirst Du in Grundbuch mit 25 % eingetragen. Es kommt immer auf die Kinder an ob sie ausgezahlt werden wollen usw. Ich glaube aber, wenn die Kinder sich auszahlen lassen, dass sie nur Pflichtteil erhalten, bin mir da aber nicht ganz sicher.


    Wenn Du dein Erbe ausschrägst wird es weiter aufgeteilt, kann sein dass dann die weitere Erbfolge dann greift, wie Eltern deiner Mutter, Geschwister. Deswegen haben wir damals die Erbe nicht ausgeschlagen, weil unseren Anteil hätte nicht unsere Mutter erhalten, sondern die lebenden Geschwister meines Vaters. Du kannst nicht zur Gunsten deines Vaters verzichten.


    Ihre Mutter ist so lange gar nicht Erbschaftberechtigt, bis Ihr die Erbschaft nicht ausschlägt.


    Du kannst bei zuständigen Amtsgericht anrufen, dort gibt es Nachlassgericht und dieser kann Dich an den zuständigen Rechtspfleger verbinden. Unser war sehr offen und hat uns damals auch Rechtsfragen beantwortet, aber am besten wäre ein Anwalt für Erbrecht, weil die Rechtspfleger nicht verpflichtet sind deine Fragen zu beantworten oder bei Amtsgericht gibt es auch eine Stelle wo man sich beraten lassen kann, so ist es bei uns zumindest.


    Wir dachten auch, wenn wir alle die Erbschaft ausschlagen, dass automatisch unser Mutter alles kriegt, aber wir wurden besseres belehrt, deswegen haben wir die Erbe angenommen, aber keiner hat sich entschieden, dass unsere Mutter uns Auszahlen muss, deswegen haben wir es einfach so weiter laufen gelassen und werden ende des Jahres erst einen Erbschein beantragen, da auch meine Mutter verstorben ist.


    Wie immer alle Aussagen sind nicht rechtsverbindlich, da ich kein Anwalt bin, sondern aus eigener Erfahrung.


    Alles Liebe

    Marek Jan