Obduktionsbericht

  • Hallo Miteinander,


    Heute hat mich die Dame von der Staatsanwaltschaft kontaktiert.


    Der komplette Bericht aus der Klinik würde wohl noch nicht vorliegen. Wenn sie den haben (soll wohl noch 2-3 Monate dauern), dann schicken sie mir den relevanten Teil des Berichts als Kopie zu.


    Die Dame war sehr freundlich und verständnisvoll.

    Frage mich nur, was so lange dauert mit dem Bericht (die Obduktion war Mitte Juni).


    LG

  • Cheesecake


    Zitat

    ( ... ) Der komplette Bericht aus der Klinik würde wohl noch nicht vorliegen ... (soll wohl noch 2-3 Monate dauern) ...

    Frage mich nur, was so lange dauert mit dem Bericht (die Obduktion war Mitte Juni).

    [ die zitierende Zusammenfassung, wie alle optischen Hervorhebungen (BOLD) sind meinerseits erfolgt ]


    Vllt. zum Verständnis ...

    Nachdem die StA das ErmittlungsVerfahren eingeleitet und die Obduktion angeordnet hatte, müsste diese umgehend auch ausgeführt worden sein.

    Ziel einer Obduktion ist es, ein "unnatürliches Ableben" dahin zu verifizieren, ob todesursächlich event. eine Fremdeinwirkung - mithin event. auch "ein mögliches Verbrechen" vorliegen könnte. Letzteres vermutete Vorliegen einer solchen Ursache würde in jedem Falle unmittelbar ein weiteres und damit tieferes Ermittlungsverfahren einleitend nach sich ziehen.


    Eine angeordnete Obduktion erfolgt durch den/die involvierten Pathologen unmittelbar - also ohne erwähnenswert große zeitliche Verzögerung.

    Gilt es doch alle todesursächlichen Umstände festzustellen und im Beweis zu sichern.

    Der Pathologe arbeitet dabei immer "gegen die Zeit"!

    Der Prozess des physischen/materiellen Verfalls > die sog. Autolyse von Teilen des verstorbenen Körpers beginnt - in Abhängigkeit der Umgebungsvarianz (z.Bsp. Temperatur, Luftfeuchte, etc.) in der Regel bereits nach ca. 24 Std. nach Exitus Letalis (E.L.). Für "exogen zugeführte" Substanzen (z.Bsp. spez. Zelltoxine, u.a.) ist die nachweisbare "Halbwertszeit" gar wesentlich geringer - bis nur 1-2 Stunden nach E.L.


    Werden solche Zeiträume überschritten, ist es sehr schwer und viel aufwändiger bis oftmals gar nicht mehr möglich, verfahrensrelevante Beweissicherung(en) vorzunehmen. Damit wir uns hier nicht falsch verstehen - Ergebnisse liefert jede phatol. Begutachtung (mehr und/oder minder).

    "Diese Ergebnisse" sind/wären dann jedoch einfach zu invalide, um einen zielführenden Fortgang eines juristischen Verfahrens für die StA zu sichern.


    Hier nun - die Obduktion wurde angeordnet und bereits damals (Zeitpunkt der Anordnung!) auch durchgeführt.

    Die StA erhält unmittelbar = sofort nach der Obduktion (!) den Obd.Bericht - d.h. dieser liegt vor (!)

    denn:

    > dieser ist die Voraussetzung für ein fortführendes oder niederzuschlagendes Ermittlungsverfahren durch die StA

    > dieser ist in Folge zu vor dann zwingende Voraussetzung für notwendige weitere Beweissicherungen

    > und abschl. ist er die Voraussetzung für die Freigabe des Verstorbenen an die Angehörigen (~Bestattung)


    Letzteres ist ja bereits erfolgt, respektive wohl auch die Bestattung vollzogen?

    So hätte ich den gesamten Vortrag von Chessecake bisher - rein aus dem Kontext interpretierend, verstanden.

    Oder?


    Es gibt im Bereich der Obduktion durchaus sog. "Nebenwerte", welche als reine Laborergebnisse ermittelt werden > sämtliche liquide + feststoffliche Beprobungsmuster (z.Bsp. DNA-Abgleiche, virale/bakt. Erregernachweise, Toxine, radiolog. Gewebe-/Zellanalyen u.a.) ... solche Nachweise können, je nach Anforderungsprofil durchaus im Zeitrahmen bis zu ein, zwei oder drei Wochen nach der Obduktion erst vorliegen und wachsen als dann, dem bestehenden Obd.Ergebnis/-bericht entspr. zu.

    Der "eigentliche" Ergebnisbericht (Obd.Bericht/Bericht der Pathologie) - der allerdings liegt (ganz sicher!) bereits vor.


    Zur zeitlichen "Verzugsangabe" (~2-3 Monate) seitens der Angabe der StA (hier) kann ich sinnvoll dahin interpretierend nichts ausführen.

    Mir - kenntlich - erschließt sich diese zeitl. Divergenz nachvollziehbar nicht.

    Dies bezieht sich leider auch auf die Begrifflichkeit des Vorliegens eines "kompletten Berichts der Klinik".

    Also das ist m.E. mindestens mehr als nur der "Obd.Bericht".

    Dahin könnte ich nur mutmaßen, dass event. Aussagen von betr. Klinikmitarbeitern (Ärzten, MTA's, Pflegern, etc. welche mit der Verstorbenen unmittelbar berufl.bedingten Kontakt hatten) seitens einer "klinik-eigen" angeordenten Untersuchungsmaßnahme auf eine Komplettierung in einem "eigenen U-Bericht" warten (?)


    Zu Begrüßen in diesem Zushg. ist m.E., dass die StA ihre Bereitschaft signalisiert, mit den Angehörigen (Cheesecake) zusammenarbeiten zu wollen - nachdem eine auszughafte Kopie des maßgeblich abgeforderten "Berichts" in Aussicht gestellt wurde.


    Ich hoffe, das dies nach weiteren "2-3 Monaten" (Angaben d. StA) tatsächlich auch erfolgt ...


    Alles Gute ...

    Nils