Beiträge von *MarekJan*
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Mit der Anzeige wegen Betrugs wäre ich vorsichtig.
Ist die Unterschrift echt, dann kann er dich wegen Verleumdung und co.verklagen.
Die werden dann hoffe ich beraten und schon sagen, was Sache ist. Dafür ist die Polizei da um zu helfen.
Mann kann ja sagen, dass man sich unsicher ist und dann entscheiden sie, was gemacht werden muss. Wie viele Leute kriegen irgendwelche Rechnungen wo unecht sind.... immer wieder liest man davon, das Hinterbliebene angezockt werden......... leider
Marek Jan -
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Ich würde auch nicht zahlen,
es ist nicht schlüssig, weil deine Mutter genug Geld auf Sparbuch hatte wie Du selbst schreibst.
Ist der Vertrag im Original? Dann würde ich Kopie verlangen + sein Ausweis und würde zur Polizei gehen und ne Anzeige wegen Betrug machen, die werden es dann prüfen oder eben aussitzen bis er sich nen Rechtsanwalt nimmt.
Darf ich fragen um wie viel Geld es geht?
Manche "Bekannte" können sich auch Wissen aus Sozialen Netzwerken und so weiter holen, wie die blaue Seite.
Lieben Gruß
Marek Jan
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Hallo Baleaa,
zuerst mein Mitgefühl zu deinen Verlust.
Wenn ich eine Karte schreibe, schreibe ich das, was ich denke und fühle. Persönliche Worte.
Es ist schwer an Eltern, die Ihr Kind zu Grabe tragen müssen passende Worte zu finden, deswegen, weil es Familie ist, würde ich persönliche Worte an deine Familie richten. In meine Augen gibt es kein richtig oder falsch, den jede Anteilnahme ist sehr wichtig.
Das wäre, was ich tun würde. Es gibt auch kurze Gedichte, wichtig ist Anteilnahme zu zeigen.
Liebe Grüße
Marek Jan
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Hallo Cheesecake,
als mein Vater starb, wurde ich von Gericht angeschrieben. Aber auch dein Vater kann ein Erbschein bei Amtsgericht wo deine Mutter lebte beantragen, oder Du. Das Amtsgericht hat dann ein Nachlassgericht.
Dein Vater muss Kontoauszüge und so weiter vorlegen, Immobilien müssen bewertet werden.
Dein Vater Erbt 50 %, die beiden Kinder je 25 %
Dein Vater muss Dich nur auszahlen, wenn Du dadrauf bestehst, ansonsten wirst Du in Grundbuch mit 25 % eingetragen. Es kommt immer auf die Kinder an ob sie ausgezahlt werden wollen usw. Ich glaube aber, wenn die Kinder sich auszahlen lassen, dass sie nur Pflichtteil erhalten, bin mir da aber nicht ganz sicher.
Wenn Du dein Erbe ausschrägst wird es weiter aufgeteilt, kann sein dass dann die weitere Erbfolge dann greift, wie Eltern deiner Mutter, Geschwister. Deswegen haben wir damals die Erbe nicht ausgeschlagen, weil unseren Anteil hätte nicht unsere Mutter erhalten, sondern die lebenden Geschwister meines Vaters. Du kannst nicht zur Gunsten deines Vaters verzichten.
Ihre Mutter ist so lange gar nicht Erbschaftberechtigt, bis Ihr die Erbschaft nicht ausschlägt.
Du kannst bei zuständigen Amtsgericht anrufen, dort gibt es Nachlassgericht und dieser kann Dich an den zuständigen Rechtspfleger verbinden. Unser war sehr offen und hat uns damals auch Rechtsfragen beantwortet, aber am besten wäre ein Anwalt für Erbrecht, weil die Rechtspfleger nicht verpflichtet sind deine Fragen zu beantworten oder bei Amtsgericht gibt es auch eine Stelle wo man sich beraten lassen kann, so ist es bei uns zumindest.
Wir dachten auch, wenn wir alle die Erbschaft ausschlagen, dass automatisch unser Mutter alles kriegt, aber wir wurden besseres belehrt, deswegen haben wir die Erbe angenommen, aber keiner hat sich entschieden, dass unsere Mutter uns Auszahlen muss, deswegen haben wir es einfach so weiter laufen gelassen und werden ende des Jahres erst einen Erbschein beantragen, da auch meine Mutter verstorben ist.
Wie immer alle Aussagen sind nicht rechtsverbindlich, da ich kein Anwalt bin, sondern aus eigener Erfahrung.
Alles Liebe
Marek Jan
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