Beiträge von *MarekJan*
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Hallo Sabine,
die Anträge können die Mitarbeiter von der Rentenversicherung auch mit Dir gemeinsam ausfüllen, dazu muss ein Termin vereinbart werden.
Es gibt auch
„Sterbevierteljahr“ nennt man die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit erhalten Sie die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe des Rentenanspruchs Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer verstorbenen Ehepartnerin/Lebenspartnerin.
In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet. Mit dieser Leistung unterstützen wir Sie dabei, sich nach dem Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin auf die veränderten Lebensverhältnisse einzustellen.
dies wird direkt von den Bestatter/in beantragt.
Liebe Grüße
Marek Jan
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