Patientenverfügung

  • Hier mal ein Entwurf meiner Patientenverfügung:

    Meine Persönliche Patientenverfügung

    Alles Leben hat ein Anfang und ein Ende. Wenn mein Leben sich dem Ende nähert und wenn ich nicht in der Lage sein sollte, medizinische Maßnahmen zuzustimmen oder solche abzulehnen, so sollen die hier benannte Bevollmächtigten, die mich betreuenden Ärzte, Pflegenden und nächste Angehörige meine Wünsche, Werte, Hoffnungen und Verfügungen zur Grundlage ihrer Entscheidung machen und sich nicht an dem orientieren, was medizinisch oder technisch machbar ist. Sie sollen sich auch nicht dran orientieren, was andere Menschen oder was sie selbst für sich in vergleichbarer Situation wünschen. Vor allem wünsche ich, dass der natürliche Sterbeprozess und unheilbare, zum Tode führende Krankheit in Endstadium akzeptiert werden.

    Ich Marek Jan S,
    geboren am: 24.04.1978 in Gleiwitz,
    wohnhaft in: 50679 Köln, Str. Hausnummer

    bestimme hiermit für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Persönliche Angelegenheiten selbst zu regeln, verfüge ich im jetzigen Vollbesitz meiner geistigen Kräfte:

    Diese Verfügung soll gelten:

    - Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprotzes befinde.
    - Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt nicht absehbar ist.
    - In Folge einer Gehirnschädigung meiner Fähigkeiten, Einsichten, zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung drei erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Hirnschädigung, z.B. durch Unfall, Schlaganfall, oder Entzündung ebenso für indirekte Gehirnschädigung z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.

    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich:

    A. LEBENSERHALTENDE MAßNAHMEN


    A 1. SCHMERZ UND SYMPTOMBEHANDLUNG


    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz-, und Symptombehandlung

    - wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz,- Symptomkontrolle versagen, auch Bewusstseindämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung.
    - Die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch die Schmerz-, und Symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.

    A 2. KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG


    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich:

    - dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weiter geführt wird
    - die Künstliche Ernährung erlaube ich nur Zeitweise und zwar für Dauer von -- Wochen
    oder :
    - die Künstliche Ernährung erlaube ich als Dauermaßnahme


    A 3. KÜNSTLICHE FLÜSSIGKEITZUFUHR


    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich:

    - eine künstliche Flüssigkeitzufuhr
    - die Künstliche Flüssigkeitzufuhr erlaube ich als Dauermaßnahme


    A 4. WIEDERBELEBUNG


    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich:

    - über diesen Punkt sollen die Bevollmächtigten entscheiden


    A 5. KÜNSTLICHE BEATMUNG


    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich:

    - eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann
    oder
    - ich lehne eine künstliche beatmung ab

    A 6. DIALYSE:


    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich:

    - über diesen Punkt sollen die Bevollmächtigten entscheiden
    oder
    - ich lehne Dialyse ab
    - ich stimme Dialyse zu

    A 7. ANTIBIOTIKA:


    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich:

    - Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann
    oder
    - ich lehne Antibiotika ab


    A 8. BLUT / BLUTBESTANDTEILE:


    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich:

    - Die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann
    oder
    - ich lehne die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen ab


    B. NACH DEM TOD


    B 1. ORGANSPENDE:

    - Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.


    B 2. OBDUKTION:


    - Auch in diesem Punkt entscheiden die Bevollmächtigten




    C. BESTIMMUNGSORT IN DER STERBEPHASE, BEISTAND:


    - wenn irgend möglich möchte ich zu Hause in vertrauter Umgebung sterben
    - wenn dies oben nicht möglich ist dann möchte ich in einem Hospiz sterben
    - wenn die Verlegung ins Hospiz auch nicht möglich ist, möchte ich in Uni Klinikum Aachen verlegt werden zu sterben.

    - Ich möchte, dass alle Freunde und Familie die Möglichkeit bekommen sich von mir zu verabschieden.

    - In der letzten Sterbephase möchte ich dass nur folgende Personen Zutritt zu mir haben:

    • Fals gewünscht hier die Namen eintragen

    Ich überlasse den Personen frei ob die bis zu letzte Minute bei mir bleiben möchten oder nicht. Eine Begleitung meiner Mutter in der Phase ist mir sehr wichtig.

    Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelten Ärztinnen und Ärzte und dem Behandlungsteam befolgt wird. Mein Vertreter, Bevollmächtigter (hier dem Namen eintragen) soll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird. Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meinem Bevollmächtigten (Namen dazu eintragen) erwarte ich, dass er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.

    Die Patientenverfügung sollte am besten von zwei Zeugen untern Unterschrieben werden. Vor dem der die Verfügung geschrieben hat, mit vollen Namen also nicht Marek Spyrka sondern Marek Jan Spyrka. Dann ist es auch sehr wichtig, die Patientenverfügung soll von dem Bevollmächtigten unterschrieben sein. Bei den Zeugen am besten die ganze Adresse angeben mit Telefonnummer. Desweiteren sollte man in den Geldbeuten ein Hinweis bei sich tragen wo die Patientenverfügung hinterlegt ist und wer in Notfall zu benachrichtigen ist. Man kann die Patientenverfügung zusätzlich noch bei dem Hausarzt hinterlegen oder es gibt Vereine die sowas aufbewahren.

  • Ich habe mich mit dem Thema sehr lange auseinandergesetzt und werde die Tage mal in die Linkliste paar Webseiten eintragen die mehr Info dazu haben. Wenn jemand was interessantes findet, einfach in die Linkliste auf der Startseite eintragen. Oder eigene Entwürfe hier posten, natürlich die eigene Angaben vorher rausnehmen, wie Namen undAdresse nicht vergessen...

  • Hallo Sylvia,
    ja des stimmt, dieses Thema wird immer wichtiger, was ich auch ok finde.Ich halte nichts davon, wenn vor allem alte Menschen nur einfach so noch hinvegetieren.Ich würde einen Menschen nicht umbringen, aber auch nicht auf Biegen und Brechen am Leben erhalten.Ich hab die Einstellung, sollte es keine Hoffnung geben, bringen Maschinen auch nichts mehr, außer Qual und Leiden.Und wenn der eigene Körper sagt, es ist genug, dann sollte es auch genug sein.
    Machst Du Dir Deine Gedanken über Deine eigene Patientenverfügung oder allgemein?
    Liebe :knuddel: grüße.....

  • Hallo Schnuckelchen.


    es geht ja nicht nur um alte oder ältere Menschen, meine Gedanken gehen dahin was ich bei meiner Schwägerin, Cousin und meinem Vater mit bekommen habe. Ich denke, das, sollte ich mal einen Unfall, eine sonstige schwere unheilbare Krankheit haben. Wenn es sicher ist das ich nicht mehr gerettet werden kann, möchte ich auch keine Lebensverlängerung haben.


    Einige Punkte die Marek Jan am Anfang schrieb, werde ich in meiner Patientenverfügung aufnehmen.



    Gruß Sylvia

  • Hallo Sylvia,
    sorry wenn ich Dir zu nahe getreten bin.Sicherlich geht es nicht nur um alte Menschen.Ich brachte des nur ein, weil ich durch meinen Beruf bedingt da meine Erfahrungen habe.Alte Menschen werden oft im Krankenhaus als Versuchskaninchen missbraucht, obwohl gerade sie ja keine Lebenserwartung mehr haben.
    Und genau des wünsche ich den jungen Menschen nicht.Auch junge Menschen sollte man gehen lassen.Ich persönlich wüsste nicht, was lebensverlängernde Maßnahmen bei 100% Hoffnungslosigkeit noch bringen sollen.Wobei ich natürlich noch einwenden muss, des ich nie jemanden einfach des Essen und Trinken, sei es über die Sonde oder über die Infusion, verweigern würde.Selbst wenn es in der Patientenverfügung festgelegt ist, würde mir des des Herz brechen.Da gibt es immer solche Gratwanderungen.
    Hm ich hab da irgendwo meine Konflikte: Wenn ich morgen ins Koma falle, möchte ich dann wirklich des noch was ich in der Patientenverfügung festgelegt habe? Ich kann mich in dem Zustand nicht mehr bemerkbar machen, nicht mehr sagen, nein, ich möchte es doch anders.Ich bekomme mein Umfeld mit, höre sie, rieche sie, und doch kann ich mich nicht äußern.Mir geht es in diesem Zustand mit Sicherheit anders, als zu der Zeit, als ich die Patientenverfügung aufgestellt hab.
    Auf der anderen Seite sag ich mal, wenn die Ärzte an mir nur rumexperimentieren, würde mir des mit Sicherheit weh tun und auch meine Leiden verschlimmern.Also ich für mich hab wahnsinnige Angst, irgendwas festzulegen, weil ich glaube, des ich es in einem Zustand, wo ich mich nicht mehr äußern kann, bereuen könnte.
    Es geht zb die allgemeine Meinung rum, Flüssigkeitsgabe verlängert des Leben.Ich hab eine Erfahrung gemacht, die dieses Denken in mir ins Wanken brachte: Ich hatte Nachtdienst.Eine alte Frau lag im Sterben.Sie rief immer nur: Durst, Durst......Aber alles was ich ihr gab, erbrach sie wieder.In der Früh sagte ich zum Frühdienst bitte ruft mir nur einen Arzt, damit sie Infusionen bekommt und sterben kann.Da kamen mir dann Meinungen entgegen wie: Sie stirbt doch eh, und dann dauert des ja noch länger usw.Aber sie haben einen Arzt gerufen, der ihr auch eine Infusion legte.Nach der halben Flasche konnte die Frau dann ihre Reise zu den Sternen antreten.
    Ich möchte damit ausdrücken: Es muss nicht unbedingt immer stimmig sein, des Flüssigkeitsgabe lebensverlängernd ist.Auch eigene Bedürfnisse, wie Durst etc können einen Menschen ans Leben binden.Klar, irgendwann wird er sicher ohne Flüssigkeitsgabe sterben.Aber ich für mich bin mir nicht mehr sicher, ob ich mit dem, was ich alles aufsetze, mir selbst wiederrum Leiden verursache.Dabei soll ja die Patientenverfügung Leiden verkürzen.
    Hm :confused:.Naja soweit erstmal von mir :knuddel: .

  • Ich denke, dies sollte jeder für sich persönlich entscheiden, was er will oder nicht will, ich habe eine Menge Erfahrung gesammelt, dass gerade bei Mario die Patientenverfügung sehr wichtig gewesen ist. So konnte ich das tun was er haben wollte. Ich denke jeder muss die Verfügung des anderen akzeptieren und folge leisten, dabei haben die eigene Gefühle nichts verloren und kommen nicht in Erscheinung. So hart es klingt, es ist eine Verfügung des anderen Menschen der über sein Leben entschieden kann und darf von keinen bewertet werden, was würde ich an der Stelle tun. Die Frage können wir nicht beantworten, der wir sind nicht an der Stelle. Deswegen sollte man sich bewusst sein, wenn man als Bevollmächtigter die Patientenverfügung annimmt, dass man diesen Weg gehen muss, nicht dem Weg dem man alleine für den Menschen aussuchen würde, sondern so wie er es sich gewünscht hat und für sich ausgesucht hat. Ich denke die Patientenverfügung wird nicht durchgezogen, wenn Hoffnung auf weiteres Leben besteht, denn es ist klar definierbar in welcher Situation dies geschehen soll!


    Klar Ängste und Sorgen sind berechtigt, aber ich denke, dies kann man für sich selber lösen in dem man sich sehr viel mit dem Leben auseinander setzt. Offene Fragen würde ich einfach einem erfahrenen Arzt in Hospiz stellen, die sind in dem Bezug sehr ausgebildet und haben Erfahrung mit sterben.


    Gruß Marek Jan

  • Hallo Schnuckelchen,


    keine Sorge ich bin dir doch nicht böse.


    Was ich nur sagen und ausdrücken wollte ist, das sollte es bei mir mal so weit sein ich nicht ein Versuchskaninchen sein möchte. Ich würde auch nicht an mir rum experimentieren lassen.
    Zum Beispiel bei Krebs möchte ich keine Chemo/ Bestrahlungen oder Operationen haben. Es gibt so viel Beispiele in meiner Familie wo alles getan würde und doch haben alle den Kampf verloren. Es geht mir nicht um das ernähren oder Trinken, nein rein um die ärztliche Versorgung. Sollte ich mal in diese Lage kommen, möchte ich für mich so entscheiden und verfügen, Gesetz dem Fall, ich bin nicht mehr Herr meiner Sinne.



    @ Marek Jan,


    du hast schon recht, das es jeder für sich entscheiden muss, denn wenn ich eine Patientenverfügung ins Auge fasse habe ich mich sehr lange mit dem Thema auseinander gesetzt.


    Wie gesagt jeder muss für sich entscheiden und ist für sich selbst verantwortlich.



    Liebe Grüsse
    Sylvia

  • Ja eine selbstverfasste Verfügung ist auch gültig wie ein Testament. Diese bedarf aber Unterschrift von Zeugen, was ein Testament nicht braucht und muss mit vollen Vor und Nachnamen unterschrieben werden. Datum und Ort nicht vergessen und dem Vermerk dass sie in voller besitz Geistiger Kräfte geschreiben worden ist aus eigenen Wunsch und ohne Zwang.

    @ Sylvia

    Zu Thema Krebs und Chemo kann ich Dir was persönliches sagen, ohne der Chemo wären viele Menschen nicht mehr auf dieser Welt, auch ich nicht. Krebs bedeutet nicht immer sterben, klar es gibt sehr viele Menschen für die es keine rettung mehr gibt, aber man soll zuerst schauen wie die Chancen bestehen und dann Entscheidung treffen. Der Ausgang ist immer ungewiss.

    LG Marek Jan

  • Hallo an Euch,


    ich möchte auch eine Patientenverfügung machen bzw. auch eine Verfügung, wer - falls ich nicht in der Lage sein sollte - für mich entscheiden darf...


    Ich habe es jetzt bei meinem Vater nach seinem zweiten Schlaganfall gesehen... Da haben die Ärzte meine Mutter gefragt, ob sie von ihm eine Vollmacht bzw. Patientenverfügung hatte, da er eben zwei bis drei Tage so durcheinander war, daß man mit ihm auch nicht über Behandlungen hätte reden können... Da mußte meine Mutter zustimmen, aber das ging eben nur mit einer Patientenverfügung oder einer Vollmacht, die meine Eltern Gott sei Dank haben... Meine Mutter hätte sonst überhaupt nichts entscheiden können, wenn der Arzt strikt gewesen wäre, sondern dann wäre vom Amtsgericht - so Auskunft des Arztes - ein Vormund eingesetzt worden...


    Es geht ja manchmal nur um solche Fragen, sie Gitter vor dem Bett, damit der Patient nicht rausfällt oder in harten Fällen Fixierung am Bett zum Schutz des Patienten...


    Zur Frage wegen Chemo: Ich denke mir, es gibt auch vernünftige Ärzte, die nicht auf Teufel komm raus Chemo machen... Ich habe es bei der Frau meines Cousins gesehen... Sie hat auch Chemo gemacht und nach der 5. gesagt ich mache keine mehr... Der Arzt hat ihr dann auch gesagt, daß es eigentlich wenn dann nur eine Lebensverlängerung von ein paar Wochen wäre, aber keinerlei Heilungschancen mehr bestehen... Sie durfte dann selber entscheiden, was sie wollte...


    Auch bei meiner Omi war es so, daß der Bauchraum in ihren letzten drei Lebensmonaten so voller Krebs war, daß sie mit 90 Jahren hätte stundenlang operiert werden müssen, anschließend noch Chemo... Und das mit 90? Meine Mutter hat damals mit dem Arzt gesprochen, der sagte, wir können ihre Mutter friedlich und ohne Schmerzen einschlafen lassen, wir können aber auch operieren und dann Chemo machen, aber es wäre auch nur ein Hinauszögern... Und eine unnötige Belastung ihrer Mutter... Was hätte ihre Mutter gewollt? Meine Mutter konnte ganz klar sagen, was ihre Mutter gewollt hätte! Und sie hat den Arzt auch gefragt, was wäre, wenn das Ihre Mutter wäre... Der Arzt hat sich erst etwas gedrückt vor der Antwort, hat dann aber auch gesagt... Ich würde auf eine OP verzichten, wenn meine Mutter 90 Jahre alt wäre...


    Ich denke, die Ärzte lernen immer mehr dazu! Auch was humanes Sterben und auch Gehenlassen heißt... Selbstbestimmung des Patienten... Aktive Sterbehilfe ist ja in Deutschland nicht erlaubt, worüber sich auch diskutieren läßt...


    Angst habe ich nur davor, daß sich über meine Patientenverfügung hinweg gesetzt wird...


    Gruß
    Steffi

  • Hallo
    die Patientenverfügung ist ok,ich hab für uns die christliche Patientenverfügung ausgestellt.Ganz wichtig ist die Betreuungsverfügung,sollte eine gesetzliche Betreuung notwendig werden kann ich vorab bestimmen wer als gesetzlicher Betreuer/in bestellt werden soll, mit den Berufsbetreuern hab ich sehr negative Erfahrungen gemacht,der Aufgabenkreis des Betreuers ist oft sehr umfangreich,
    Sorge für die Gesundheit,Aufenthaltsbestimmung,Vermögenssorge,Rechts/Antrags-und Behördenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten,
    wichtig ist beim behandelden Hausarzt eine Kopie zu hinterlegen,
    Es sollten Patienverfügung,Vorsorgevollmacht,Betreuungsverfügung,erstellt werden und von allen beteiligten unterschrieben werden,jeder erhält eine Kopie.Ich habe zusätzlich meine Bestattungswünsche schriftlich festgehalten
    herausgeber der christlichen Patientenverfügung Kirchenamt der evangelischen Kirche in Deutschland Herrenhäuserstr 12 30419 Hannover ,o.Sekretariat der deutschen Bischofskonferrenz Kaiserstr 161 53113 Bonn
    Gruß Kalberlah

  • Ich bin seit gestern total verunsichert, was meine eigene Patientenverfügung betrifft. Ich habe sie vor einigen Monaten verfasst und kann sie jetzt zerreißen und neu schreiben!?
    In der Zeitschrift meiner Krankenkasse, die ich gestern im Briefkasten hatte, habe ich gelesen, dass eine Patientenverfügung am besten HANDSCHRIFTLICH verfasst werden sollte, worunter der behandelnde Hausarzt und die von mir benannte Vertrauensperson unterschreiben sollte. Ein Notar wäre überflüssig, zumal eine notarielle Beglaubigung nicht nur Geld kostet, sondern auch im Ernstfall keine Aussagekraft hätte. Weiterhin, und das ist das Schlimmste für mich, könnte im Ernstfall der Arzt die Anwendung der Verfügung verweigern, wenn er Diese nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Somit müsste der Bevollmächtigte in diesem Fall DOCH vor Gericht meinen Willen erklären bzw. um dessen Durchsetzung kämpfen. Warum soll ich mir die Mühe machen, wenn sie letztendlich umsonst sein könnte. Meine Hausärztin erwähnte beim letzten Besuch etwas ähnliches, dass nämlich trotz vorhandener Verfügungen dagegen entschieden wurde.
    Jetzt bin ich hin und her gerissen und verstehe die Welt nicht mehr. Was ist überhaupt der Unterschied zwischen "Vollmacht" und "Betreuungsverfügung"? Ist eine Vollmacht nur über das Amtsgericht erklärt???
    Außerdem kann ich selbst gar nicht mehr mit der Hand schreiben. Eine Ansichtskarte ausfüllen, geht gerade noch, aber eine Patientenverfügung besteht ja bekanntlich aus mehreren Sätzen bzw. Stichpunkten. Das schaffe ich gar nicht mehr, weil meine Feinmotorik versagt und mein Schriftbild letztendlich kaum noch lesbar ist. Wie sieht das denn dann aus?


    Hat jemand von euch vielleicht einen Rat, wie ich mich da am besten verhalten soll bzw. ob ich nicht doch am PC eine Verfügung erstellen und diese dann ausdrucken kann, sodass ich, die benannte Bevollmächtigte und mein Hausarzt dann nur noch unterschreiben brauchen?


    Liebe Grüße
    Krümel

  • Hallo Krümmel
    du fragst unterschied Vollmacht und Betreuungsverfügung,grundsätzlich kannst du jemanden Bevollmächtigen bestimmte Aufgaben für dich zu regeln,sei es Wohnungsangelegenheit,Finanzielle Angegelegenheit,Gesundheitssorge,
    dann gibt es noch die Betreuungsverfügung in der du festlegst wer die gesetzliche Betreuung für dich übernimmt,ansonsten kann es sein das vom Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer bestimmt wird ,aber nur wenn du nicht mehr in der Lage bist deine Angelegenheiten selbstbestimmt zu regeln.
    Seit dem 1.9.09 sind in das Betreuungsrecht Regelungen zur Patientenverfügung
    aufgenommen worden.Das heißt das Ärzte,Betreuer und Gerichte den niedergelegten Willen zu beachten haben.Deine Patientenverfügung würde ich so belassen und Kopie an Person des Vertrauens .,da du eine Bevollmächtigte hast, frag sie ob sie auch die gesetzliche Betreuung falls notwendig übernimmt
    und halte dies gleich schriftlich fest.
    Gruß Kalberlah