Patientenverfügung

  • Hallo Kalberlah,


    ich danke dir für deine Antwort.
    Zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass meine Lebensgefährtin einzelne Vollmachten bereits hat ( Konto, Verkehrsamt usw. ). Sie ist auch Diejenige, die in meiner Patientenverfügung benannt ist und im falle des Falls die Vorsorgevollmacht hat.
    Muss ich noch zusätzlich schriftlich darin erwähnen, dass sie die gesetzliche ( was auch immer diese beinhaltet )Vollmacht hat? Ich bin immer davon ausgegangen, dass die reine Vorsorgevollmacht ausreichen würde.
    Hat diese Verfügung etwas mit einem,vom Amtsgericht ausgestellten, Betreuerausweis zu tun? Oder würfel ich da jetzt etwas durcheinander?

  • Hallo Krümmel
    deine Vollmacht hat mit dem Betreuerausweis nichst zutun,deine Lebensgefährtin
    ist mit dieser Vollmacht handlungsfähig.
    Eine gesetzliche Betreuung muß beim Betreuungsgericht beantragt werden,dann ist das Gericht verflichtet genaustens zuüberprüfen für welchen Aufgabenkreis
    ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird,aufgabenkreis kann sein Aufenthaltsbestimmung,Gesundheitssorge,Vermögenssorge, Unterbringung,dieses Betreuungsverfahren ist sehr kompliziert,es gibt ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer,ein Berufsbetreuer wird meistens bei schwierigen Fällen eingesetzt und hat bis zu 30 Betreuungen.Ist nun das Betreuungsverfahren abgeschlossen erhält der bestellte Betreuer den Betreuerausweis und ist befugt zum Wohl des Betreuten zu arbeiten.
    Gruß Kalberlah

  • Nochmals vielen Dank Kalberlah.
    Ich werde nun doch meine Betreuungsverfügung neu aufsetzen und ALLES genau darin beschreiben. Du hast mir mir deinen Antworten sehr viel geholfen.
    Ich werde dann eine Kopie meiner Hausärztin geben ( sie möchte unbedingt eine Kopie haben ).
    Ich glaube, dass ich heute Nacht etwas ruhiger schlafen kann und bedanke mich sehr herzlich bei dir.


    Liebe Grüße
    Krümel

  • Hallo zusammen!Mir wurde die Bedeutung erst nach dem Tod meiner Mama klar (sie war an Krebs erkrankt). Als sie ins Kkh zur Chemo gekommen ist haben wir eine Kopie dagelassen, wofür wir zum Schluss sehr dankbar waren.


    Mein Freund (heute Ehemann) und ich haben dann auch eine gemacht. Nach unserer Heirat hab ich dann lediglich den Namen geändert und eine Kopie an den Hausarzt gegeben. Ebenso haben wir eine Betreuungsverfügung und Bestattungsverfügung erstellt.


    Mein Onkel hatte keine Patientenverfügung, die Ärzte haben dann "in ihrem Sinn" gehandelt. Auch daran ist uns klar geworden, wie wichtig das ist.

  • Ich habe eine komplette Vorsorgemappe hier liegen, worin ich alles festgelegt habe. Zusätzlich habe ich in einem weiteren Schriftstück noch das Totenfürsorgerecht auf meinen älteren Neffen (für den Fall, dass mein Papa vor mir geht) übertragen. Auch die Bestattungsvorsorge war für mich ein Thema - ist auch mittlerweile abgehakt...ich wünsche mir, dass ich das noch lange nicht brauche, aber es ist wenigstens geregelt.


    So kann ich beruhigt sein, denn alles wird in meinem Sinne ablaufen.

    Happiness can be found even in the darkest of times...if one only remembers to turn on the light. (Albus Dumbledore)
    Ich habe gestern tatsächlich den Lichtschalter gefunden! (01.05.2017)



    Wenn sich der Mutter Augen schließen, der Tod das treue Herz ihr bricht...dann ist das schönste Band zerrissen, ein Mutterherz ersetzt sich nicht.

  • Hallo an alle.


    Zur Patientenverfügung sollte man noch ergänzen das man diese selbst oder Notariell beurkunden und erstellen lassen kann.


    Die Kosten belaufen sich auf 380.- inklusive Verfügung für den Verbleib der Leiblichen/ uneheliche Kinder während der Krankheit und danach.
    Für Familien sehr interessant und eine zusätzliche Absicherung.


    Wir erhielten das Original in einer Mappe und dazu a 20 Kopien welche für den Hausarzt, Onkologen und für die Krankenhäuser/ Unikliniken gedacht waren.


    Vielleicht für einige hier interessant.


    Gruß Dennis

  • Ich habe vor Jahren schon meinen jetzigen Mann in meine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eintragen lassen. Er selbst möchte keine. Zwingen kann ich ihn ja nicht dazu. Da wir ja umgezogen sind müssten wir sie nur erneuern lassen. Uns hatte das ganze beim Notar aber nur 40€ gekostet.
    Die Kosten können also ganz schön variieren. Aber ich finde diese Schriftstücke sollte man einfach haben.


    Aber ich weiß nicht, ob er zum Beispiel bei mir in der Vollmacht und Verfügung stehen kann und gleichzeitig in der seiner Mutter. Weiß das zufällig jemand von Euch, ob das möglich ist?
    Ich möchte dann lieber ihn nicht drin stehen haben, wenn er Inder seiner Mutter steht. Damit er nicht, wenn es ganz schlecht läuft, für Sie und mich Entscheidungen treffen muss. Da würde ich diese lieber nicht mehr haben wollen.

  • @claudche


    Bei unserer Verfügung war auch noch der Verbleib der Kinder geregelt, während der Krankheit und danach. Vor allem die Vormundschaft für alle , also für Arzt, Krankenhaus besuche usw. Schul und Behörden Angelegenheiten. Eine normale Verfügung ist daher wahrscheinlich billiger.


    Zu deiner Frage,
    Klar kannst du in meheren Verfügungen drin stehen. Ich stehe bzw stand bei meiner Traumfrau drin und bei meinen Eltern. Wenn du dich bereit erklärst dafür spricht da nichts dagegen.
    Wenn du das persönlich nicht möchtest solltest du das besprechen mit deinem Mann. Aber so eine verfügung ist wichtig, wer sonst ausser dein Mann sollte das noch machen?
    Für mich war es eine Ehre in der Verfügung von meiner Traumfrau drin zu stehen. Das vertrauen jemanden in einer Verfügung ein zu setzten ist sehr wichtig.


    Liebe grüße Dennis

  • @Hase80


    Ich glaube da kommt es dann wirklich auf den Notar an, bei dem man die Verfügung und Vollmacht machen lässt. Wir haben auch alles geklärt wegen unserem Sohn, wie ihr auch. Hab mal in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet, da waren 3 Rechtsanwälte, die hatten auch immer unterschiedliche Beträge.



    Naja mein Mann steht halt in meiner Vollmacht und Verfügung drin, nur möchte ich es ihn dann nicht zumuten, wenn seine Mutter ihn bei sich drin stehen haben will. Sie ist halt eine sehr bestimmende Person und was sie verlangt muss gemacht werden und macht mein Mann auch. Ich möchte halt nicht, falls es mal so kommen sollte, Gott bewahre, dass mein Mann in meiner und in der von seiner Mutter drin steht und er dann für uns beide Entscheidungen treffen muss. Das wäre für ihn zu viel, da er ja noch für unseren Sohn da sein muss, falls mit mir was passiert und zugleich mit seiner Mutter.


    Er ist halt bei der Bundeswehr und da haben wir schon alles geregelt für den Fall, der hoffentlich nie eintreten wird.


    Er möchte zwar bei mir drin stehen, aber zwei Lasten will ich ihm da lieber nicht auferlegen. Dann soll er lieber nur bei seiner Mutter in der Vollmacht und Verfügung drin stehen.


    Blut ist ja bekanntlich dicker als Wasser. Und seine Mutter verlangt, dass er bei ihr drin steht, da er ja ihrer Meinung nach als Sohn ihr das schuldig ist und verpflichtet sei. Sobald er bei dem Thema sagt, dass er aber bei mir schon drin steht, kommen halt von ihr Vorwürfe usw.


    Das möchte ich dann ihm lieber ersparen.


    Aber danke für deine Info :)

  • Eine Vollmacht macht immer Sinn, genauso wie eine Patientenverfügung. Wenn derjenige der sie macht diese ausführlich verfasst dann hat er seine Entscheidungen für sich bereits getroffen. Man sollte reden und nicht nur den Namen einsetzen und unterschreiben.
    Ich habe jahrelang darüber mit meiner Mama geredet, als sie ins Krankenhaus kam lag alles nicht ausgefüllt im Schrank...Viele Menschen scheuen sich eben. Ich habe sie am Tag der OP unterschreiben lassen von ihr und noch einen Arzt dazu geholt damit er sehen konnte dass sie kognitiv dazu in der Lage ist. Eine notariell beglaubigte braucht man gar nicht. Wichtig: man sollte sie jedes Jahr neu unterschreiben damit sie aktuell ist. Soll derjenige kein Bevollmächtigter mehr sein dann zerreißt man es einfach. Ne Kopie bei seinem Hausarzt in die Akte packen zu lassen würde ich auch empfehlen. Ich habe meine Vollmacht damals meiner Hausärztin vorgelegt mit der Bitte um Beglaubigung...sie meinte nur Ähm a) sie zahlen mir 40€ dafür dass ich unterschreibe dass sie alle Tassen im Schrank haben oder b) ich mache mir ne Kopie.


    Ich finde man sollte einfach vorher sprechen, jährlich aktualisieren und vorallem wenn möglich alle Eventualitäten beachten. Dann wird das schon. Ich hatte dann auch die Gesundheitsfürsorge. Es wurde ernst, ich sollte entscheiden was am letzten Abend passieren soll. Ich war so froh dass ich 2 Tage vorher mit ihr noch offen reden konnte was sie will: lebensverlängernde Maßnahmen ja oder nein...Es ging einfach alles zu schnell aber alles war besprochen.

  • @AnDO


    Wenn ich Verheiratet bin reicht auch einmal eine Patientenverfügung, diese muss ich nicht jedes Jahr erneuern. Es sei den es ändert sich was , zb Scheidung oder in einer nicht Ehe die Trennung usw.


    Du kannst dir auch eine runterladen aus dem Internet, diese ausfüllen und Zeugen unterschreiben.


    Der Weg zum Notar muss jeder selbst entscheiden, wir haben sofort alles zusammen gemacht. Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevereinbarung und Verbleib der Kinder und Vormundschaft.


    So mit sind bzw waren wir auf der sicheren Seite. Ob jemand Geld ausgeben möchte oder nicht ist jedem selbst überlassen.


    Ich gebe nur jedem dem Rat es richtig zu machen, nicht das nachher etwas nicht anerkannt wird

  • Gerade das ist der Denkfehler (nicht böse gemeint, ich arbeite in einem Bereich wo Vollmachten bzw. Betreuungsrecht wichtig ist:


    Auch wenn man verheiratet ist, hat man keine Handhabe. Man braucht eine Vollmacht oder muss als Betreuer bestellt sein für den Partner. Das ist krass, ist aber so.


    Ich meinte die Patientenverfügung jährlich unterschreiben, ansonsten ist fraglich ob man das immer noch will was man bspw. 2005 unterschrieben hat.


    Grundsätzlich aber: jeder sollte zumindest eine umfassende Vollmacht haben :)

  • Muss ich jedes Jahr meine Patientenverfügung erneuern?


    Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern (z.B. durch jährliche erneute Unterschrift). Daher hat Ihr einmal erklärter Wille auch solange für die Zukunft bestand, solange keine anderslautenden Dokumente vorliegen.


    Trotzdem ist es sehr wichtig und sinnvoll, eine Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen auf seine Übereinstimmung mit den eigenen Vorstellungen zu überprüfen. Es ist eine weit verbreitete Fehlvorstellung, eine Patientenverfügung einmal zu erstellen und sie dann in der Schublade liegen zu lassen. Vielmehr sollte sie zur eigenen Sicherheit regelmäßig aktualisiert bzw. erneuert werden.


    :)


    Nehme ich nicht böse auf, keine Angst.


    Unterschrieft jährlich Nein, aktualisieren in geregelten Abständen ja. Wie bei einer Versicherung zb .


    Ob ich die Verfügung jetzt selbst erstelle oder von einem Notar muss jeder selbst entscheiden. Wir haben aus Sicherheitsgründen die Sicheren weg genommen und das Geld investiert. Dazu gab es bei uns einen Wichtigen Grund wegen der Familie von meiner Traumfrau.


    Man kann natürlich die ganze Sachen zu Hause schreiben , nur wenn dann was ist sieht man dumm aus.


    Gruß Dennis

  • Man wird ja immer wieder mit diesem Thema konfrontiert. Und ich habe mich demzufolge auch damit eingehend befasst - und mich dagegen entschieden.


    Denn diese Entscheidung würde ja von mir gefällt in einer Zeit, in der ich noch Herr(in) meiner Sinne bin und nicht einmal annähernd mir eine Situation vorstellen kann, in der dies in Kraft treten müsste.


    Mit anderen Worten: Ich weiß nicht, wie ich in einer Situation, in der ich sozusagen nichts mehr vermag, denken (sofern noch möglich),fühlen (meist immer irgendwie möglich) und geschweige denn handeln kann, mich wirklich entscheiden würde.


    Und somit weiß ich auch nicht, was noch alles in dieser Zeit, in der ich scheinbar bar jeder Aufnahmemöglichkeit bin, wirklich geschieht - vielleicht ist genau das Gottes Zeit?
    Seine Zeit, an mir zu wirken und das zu verändern, was vorher nicht möglich war?


    Ich weiß es nicht, niemand weiß es. Und deshalb habe ich mich gegen eine Patientenverfügung entschieden.